Generationengerechtigkeit und Wahlrecht ab 16

Für ein generelles Wahlrecht ab 16 Jahren

Neben den Themen Generationengerechtigkeit in Bezug auf Umwelt und Klima möchte ich kurzfristig ein deutschlandweites Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren einführen. Junge Menschen brauchen einen stärkeren Einfluss auf unsere Politik - auch bei Wahlen.

In Deutschland leben aktuell ca. 13 Mio. Minderjährige, die keinen bzw. kaum Einfluss auf Wahlen haben. Das müssen wir ändern. Politik muss sich mehr für die Belange junger Menschen interessieren. Wenn man Jugendlichen mehr Möglichkeiten gibt, an Entscheidungen mitzuwirken, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Interesse an gesellschaftlicher Teilhabe noch weiter wächst. 

Ein Wahlrecht mit 16 gibt es bereits heute in einigen Bundesländern für die Landtags- und Kommunalwahlen. So dürfen 16-Jährige in den Ländern Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bereits den Landtag wählen. Bei Kommunalwahlen ist das Wahlalter bereits in sechs Bundesländern auf 16 Jahre gesenkt worden - darunter Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Dies sollte kurzfristig für alle Wahlen in Deutschland umgesetzt werden.

Junge Menschen mehr Einfluss auf die Politik geben

Mittelfristig müssen wir dann prüfen, wie wir denjenigen, die noch nicht wahlberechtigt sind, bei Wahlen noch mehr Einfluss geben können. So müssten wir prüfen, ob ein generelles Wahlrecht ab 14 Jahren sinnvoll wäre. Mit 14 gilt man nicht mehr als Kind, sondern als Jugendlicher. Man ist strafmündig und erhält die uneingeschränkte Religionsmündigkeit. Sollte man dann nicht auch wählen dürfen? 

Für Minderjährige könnte es möglicherweise auch ein „Wahlrecht ab Geburt“ geben, das die Eltern stellvertretend ausüben können. Auch hierzu brauchen wir entsprechende Diskussionen und Studien um festzustellen, welches das richtige Alter für das aktive Wahlrecht ist. Dies ist gerade in einer alternden Gesellschaft von hoher Bedeutung.